Komm ins Team: Sachbearbeitung Tiefbau und Vergaberecht (m/w/d) Die Stadt Wernau sucht als Verstärkung für das Bauamt eine Sachbearbeitung Tiefbau und Vergaberecht (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 100 Prozent. Ihre Aufgaben: - Projektleitung und Übernahme der Bauherrenfunktion bei städtischen Straßenbaumaßnahmen sowie bei Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen am Kanalnetz - Vergabestelle für städtische Baumaßnahmen - Projektleitung "Kanalreinigung" und "Kanal-TV-Inspektion" - Bearbeitung von Angelegenheiten derGrundstücksentwässerung - Beratung der Anschlussnehmer Ihr Profil: - staatlich geprüfter Bautechniker (m/w/d) der Fachrichtung Tiefbau bzw. Siedlungswasserwirtschaft, Bauingenieur (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation - Berufserfahrung im öffentlichen Bereich wünschenswert - Kenntnisse in den Bereichen Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen sowie im Vergaberecht (HOAI,VOB) - Gute MS-Office Kenntnisse - ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative,Belastbarkeit und kommunikativen Fähigkeiten - amtsübergreifendes unternehmerisches Denkvermögen, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen Wir bieten Ihnen: - einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst mit Bezahlung in der Entgeltgruppe 9aTVöD - eine verantwortungsvolle, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team - einen modernen, attraktiven Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten, Homeoffice und optimierter Leistungsprämie - vielseitige Fort- und Weiterbildungen - kostenlose Mitarbeiterparkplätze Wir freuen uns über Ihre aussagefähigenBewerbungsunterlagen bis spätestens 14. Dezember 2025. Bewerben Sie sich gerne über unser Onlineportal. Weitere Informationen erhalten Sie vom Bauamtsleiter Patrick Klein, Telefon 071539345-600, E-Mail: pklein@wernau.de sowie von Personalleiterin Andrea Späth, Telefon 07153/9345-210, E-Mail: aspaeth@wernau.de Besuchen Sie uns im Internet: wernau.de
Die Gemeinde Gottmadingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft für die Wasserversorgung (m/w/d) Ihre Aufgaben: Sie verstärken unser vorhandenes Team im Wasserwerk und sind mitverantwortlich für die Trinkwasserversorgung der Gemeinden Gottmadingen und Gailingen. Zu Ihrem Tätigkeitsfeld zählen insbesondere: - Unterhaltung und Kontrolle des gesamten Rohrnetzes, der Wasserbehälter, Pumpwerke, Wasseraufbereitungsanlagen mit Tiefbrunnen und Quellen - Herstellen von Hausanschlussleitungen und kleinere Versorgungsleitungen - Überwachung von Wasserschutzgebieten - Beratung der Kunden Ihr Profil: - Ausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und ggfs. ein Abschluss als Wassermeister*in, welcher aber nicht vorausgesetzt wird, oder eine dem Aufgabengebiet dienliche vergleichbare Berufsausbildung wie etwa Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Gas- und Wasserinstallateur*in, Rohrleitungsbauer" in - Wohnsitznahme in Gottmadingen oder näherer Umgebung aufgrund Rufbereitschaft (im Wechsel auch an Wochenenden) - Führerschein der Klasse B bzw. BE - verantwortungsbewusstes und selbständiges Arbeiten gute Fachkenntnisse und die Bereitschaft zur laufenden Fortbildung Unser Angebot: - ein Wasserversorgungssystem auf gutem technischen Niveau mit moderner Fernwirkanlage - ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabenfeld und die Zusammenarbeit in einem guten Team - eine unbefristete Vollzeitstelle mit leistungsgerechter Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich einer Arbeitsmarktzulage sowie Zahlung einer jährlichen Leistungsprämie und Rufbereitschaftsvergütung - betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes) - ggfs. die Möglichkeit bei vorhandenem Interesse mit unserer Unterstützung eine Fortbildung mit dem Abschluss Geprüfter Wassermeister*in zu besuchen - attraktives Gesundheitsmanagement - Fahrradleasing über JobRad - Job-Ticket und guter OPNV-Anschluss (Bahn) - bei Bedarf stellen wir nach Möglichkeit eine Wohnung zur Verfügung oder helfen bei der Wohnungssuche Ihre schriftliche und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeinde Gottmadingen, Personalamt, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen (oder an hauptamt@gottmadingen.de - Bewerbungsunterlagen bitte als PDF-Datei beifügen). Für Fragen zu den Arbeitsinhalten steht Ihnen Urban Gramlich vom Bauamt 07731 908-125 gerne zur Verfügung. Fragen zum Arbeitsverhältnis beantwortet Ihnen gerne Achim Hofmann, Personalamt, 07731 908-145. Johann-Georg-Fahr-Straße 10 78244 Gottmadingen hauptamt@gottmadingen.de http://www.gottmadingen.de Stellenangebote Gemeinde Gottmadingen Fachkraft Wasserversorgungstechnik Singen Stellenangebote Wasserversorgungstechnik Konstanz Anlagenmechaniker Singen Rohrleitungsbauer Singen Gas-und Wasser- installateur Gottmandingen Stellenangebote Wasserversorgungstechnik Baden Württemberg Fachkraft Wasserversorgungstechnik Hilzingen
Die Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Bautechniker/in oder vergleichbare Ausbildung (m/w/d) Ihre Aufgaben - Organisation und Begleitung von Hoch-, Tief- und Straßenbaumaßnahmen in unseren Gemeinden) - Technische Betreuung und Instandhaltung gemeindlicher Gebäude, Straßen und Infrastrukturanlagen (Wasser, Abwasser) - Ausschreibungen und Beschaffungen nach VOL – von Ausstattung bis zu Bauleistungen - Vertragswesen nach HOAI – Koordination und Betreuung von Ingenieurleistungen Das können wir bieten - Eine unbefristete Beschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA), sowie eine entsprechende Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b in Vollzeit mit 39 Wochenstunden - Eine vielseitige, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre und in einem motivierten Team - Leistungsorientiere Bezahlung, Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge (ZVK) - Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Das ist uns wichtig - Abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte/r Bautechniker/-in oder vergleichbare Ausbildung, möglichst mit mehrjähriger praktischer Berufserfahrung, alternativ als Bauzeichner mit entsprechender Erfahrung - Fundierte Kenntnisse im Planungs-, Bau- und Vergaberecht (HOAI, VOB, VOL) - Führerschein Klasse B und eigener PKW - Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Einsatzbereitschaft - Teamfähigkeit und Bürgerfreundlichkeit - Sicherer Umgang mit EDV-Anwendungen Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige Bewerbung! Bitte senden Sie diese an: Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf, Personalstelle, Hammelburger Straße 14, 97717 Euerdorf oder per E-Mail an bewerbungen@vg-euerdorf.de Noch Fragen? Melden Sie sich unter der Telefonnummer 09704 9131-19.
Universität Hildesheim Stiftung des öffentlichen Rechts Im Dezernat für Bau und Gebäudemanagement ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Ingenieur*in der Elektrotechnik (m/w/d) (TV-L E 11, 100%) unbefristet zu besetzen. Wir freuen uns auf ihre Online-Bewerbung bis zum 02.12.2025 unter der Kennziffer 2026/23 über unser Karriereportal https://bewerbung.uni-hildesheim.de/.
Bei der Stadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Stadtplaner/in (m/w/d), Landschaftsplaner/in (m/w/d), Raum- und Umweltplaner/in (m/w/d) oder Geograf/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Städtebau im Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zu besetzen. Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 620 Mitarbeitende tätig. Die Stelle ist organisatorisch dem Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zugeordnet, wo Sie neben Freiraumkonzepten und Grünplanungen als Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung auch bauleitplanerische und naturschutzfachliche Projekte erarbeiten und in der Umsetzung begleiten. Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. Die Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: - die Lösung städtebaulicher Aufgabenstellungen, insbesondere die Planung bzw. Überplanung neuer sowie vorhandener Wohn- und Gewerbegebiete unter Beachtung nachhaltiger stadtökologischer Aspekte - die Erarbeitung und Durchführung von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren - Maßnahmen zur Sicherung und Umsetzung von Baurecht gemäß BauGB - die Erstellung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Bau‐ und sonstigen Genehmigungsverfahren - die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in bauplanungsrechtlichen Angelegenheiten inklusive Problemlösungskompetenz - die Mitarbeit an sonstigen Projekten zur Entwicklung der Stadt - die Bearbeitung allgemeiner städtebaulicher Themen Ihre Qualifikationen: • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing. Uni/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung bzw. Raum- und Umweltplanung bzw. Geografie mit Schwerpunkt Städtebau – idealerweise mit Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung (Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (m/w/d) werden aber ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben) - fundierte Kenntnisse im städtebaulichen Entwurf sowie im Bau‐ und Planungsrecht - sicheres architektonisches und städtebauliches Beurteilungsvermögen - die Fähigkeit, Planungsziele den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Antragstellerinnen und Antragstellern verständlich zu machen - Kommunikationsfreude, präzise Ausdrucksweise und Verhandlungsgeschick (z.B. Gremienarbeit) - eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise - ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen - auf Team- und Kommunikationsfähigkeit wird besonders Wert gelegt - Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung mit der Bereitschaft zur Arbeit ggf. in den Abendstunden zur Teilnahme an Bürgerinformationsveranstaltungen oder Sitzungen von politischen Gremien - Führerschein Klasse B ist wünschenswert Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile: Familienfreundlicher Arbeitgeber - kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus) - längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit) - grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr - zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag - grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage im Jahr („Sonderregelungen“) - toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber - Möglichkeit des mobilen Arbeitens Sicherer Arbeitgeber - Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen. - Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten. Finanziell attraktiver Arbeitgeber - tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung - regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung - monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags - betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich) - zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich - jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld) - Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung) - Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“) - Betriebliches Gesundheitsmanagement - Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen. - Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. - Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen - regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest - Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet. Fortbildungsangebot / berufliche Weiterentwicklung - Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitende hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht. Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsende ist der 30.11.2025. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: Stadt Heinsberg Der Bürgermeister - Hauptamt - Postfach 1220 52516 Heinsberg oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de. Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Herrn Houben (Tel.: 02452/14-6010).
Bei der Stadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Stadtplaner/in (m/w/d), Landschaftsplaner/in (m/w/d), Raum- und Umweltplaner/in (m/w/d) oder Geograf/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Städtebau im Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zu besetzen. Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 620 Mitarbeitende tätig. Die Stelle ist organisatorisch dem Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zugeordnet, wo Sie neben Freiraumkonzepten und Grünplanungen als Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung auch bauleitplanerische und naturschutzfachliche Projekte erarbeiten und in der Umsetzung begleiten. Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. Die Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: - die Lösung städtebaulicher Aufgabenstellungen, insbesondere die Planung bzw. Überplanung neuer sowie vorhandener Wohn- und Gewerbegebiete unter Beachtung nachhaltiger stadtökologischer Aspekte - die Erarbeitung und Durchführung von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren - Maßnahmen zur Sicherung und Umsetzung von Baurecht gemäß BauGB - die Erstellung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Bau‐ und sonstigen Genehmigungsverfahren - die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in bauplanungsrechtlichen Angelegenheiten inklusive Problemlösungskompetenz - die Mitarbeit an sonstigen Projekten zur Entwicklung der Stadt - die Bearbeitung allgemeiner städtebaulicher Themen Ihre Qualifikationen: • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing. Uni/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung bzw. Raum- und Umweltplanung bzw. Geografie mit Schwerpunkt Städtebau – idealerweise mit Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung (Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (m/w/d) werden aber ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben) - fundierte Kenntnisse im städtebaulichen Entwurf sowie im Bau‐ und Planungsrecht - sicheres architektonisches und städtebauliches Beurteilungsvermögen - die Fähigkeit, Planungsziele den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Antragstellerinnen und Antragstellern verständlich zu machen - Kommunikationsfreude, präzise Ausdrucksweise und Verhandlungsgeschick (z.B. Gremienarbeit) - eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise - ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen - auf Team- und Kommunikationsfähigkeit wird besonders Wert gelegt - Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung mit der Bereitschaft zur Arbeit ggf. in den Abendstunden zur Teilnahme an Bürgerinformationsveranstaltungen oder Sitzungen von politischen Gremien - Führerschein Klasse B ist wünschenswert Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile: Familienfreundlicher Arbeitgeber - kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus) - längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit) - grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr - zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag - grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage im Jahr („Sonderregelungen“) - toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber - Möglichkeit des mobilen Arbeitens Sicherer Arbeitgeber - Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen. - Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten. Finanziell attraktiver Arbeitgeber - tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung - regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung - monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags - betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich) - zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich - jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld) - Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung) - Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“) - Betriebliches Gesundheitsmanagement - Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen. - Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. - Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen - regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest - Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet. Fortbildungsangebot / berufliche Weiterentwicklung - Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitende hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht. Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsende ist der 30.11.2025. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: Stadt Heinsberg Der Bürgermeister - Hauptamt - Postfach 1220 52516 Heinsberg oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de. Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Herrn Houben (Tel.: 02452/14-6010).
Bei der Stadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Stadtplaner/in (m/w/d), Landschaftsplaner/in (m/w/d), Raum- und Umweltplaner/in (m/w/d) oder Geograf/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Städtebau im Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zu besetzen. Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 620 Mitarbeitende tätig. Die Stelle ist organisatorisch dem Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zugeordnet, wo Sie neben Freiraumkonzepten und Grünplanungen als Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung auch bauleitplanerische und naturschutzfachliche Projekte erarbeiten und in der Umsetzung begleiten. Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. Die Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: - die Lösung städtebaulicher Aufgabenstellungen, insbesondere die Planung bzw. Überplanung neuer sowie vorhandener Wohn- und Gewerbegebiete unter Beachtung nachhaltiger stadtökologischer Aspekte - die Erarbeitung und Durchführung von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren - Maßnahmen zur Sicherung und Umsetzung von Baurecht gemäß BauGB - die Erstellung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Bau‐ und sonstigen Genehmigungsverfahren - die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in bauplanungsrechtlichen Angelegenheiten inklusive Problemlösungskompetenz - die Mitarbeit an sonstigen Projekten zur Entwicklung der Stadt - die Bearbeitung allgemeiner städtebaulicher Themen Ihre Qualifikationen: • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing. Uni/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung bzw. Raum- und Umweltplanung bzw. Geografie mit Schwerpunkt Städtebau – idealerweise mit Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung (Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (m/w/d) werden aber ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben) - fundierte Kenntnisse im städtebaulichen Entwurf sowie im Bau‐ und Planungsrecht - sicheres architektonisches und städtebauliches Beurteilungsvermögen - die Fähigkeit, Planungsziele den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Antragstellerinnen und Antragstellern verständlich zu machen - Kommunikationsfreude, präzise Ausdrucksweise und Verhandlungsgeschick (z.B. Gremienarbeit) - eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise - ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen - auf Team- und Kommunikationsfähigkeit wird besonders Wert gelegt - Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung mit der Bereitschaft zur Arbeit ggf. in den Abendstunden zur Teilnahme an Bürgerinformationsveranstaltungen oder Sitzungen von politischen Gremien - Führerschein Klasse B ist wünschenswert Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile: Familienfreundlicher Arbeitgeber - kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus) - längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit) - grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr - zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag - grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage im Jahr („Sonderregelungen“) - toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber - Möglichkeit des mobilen Arbeitens Sicherer Arbeitgeber - Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen. - Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten. Finanziell attraktiver Arbeitgeber - tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung - regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung - monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags - betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich) - zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich - jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld) - Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung) - Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“) - Betriebliches Gesundheitsmanagement - Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen. - Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. - Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen - regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest - Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet. Fortbildungsangebot / berufliche Weiterentwicklung - Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitende hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht. Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsende ist der 30.11.2025. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: Stadt Heinsberg Der Bürgermeister - Hauptamt - Postfach 1220 52516 Heinsberg oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de. Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Herrn Houben (Tel.: 02452/14-6010).
Bei der Stadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Stadtplaner/in (m/w/d), Landschaftsplaner/in (m/w/d), Raum- und Umweltplaner/in (m/w/d) oder Geograf/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Städtebau im Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zu besetzen. Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 620 Mitarbeitende tätig. Die Stelle ist organisatorisch dem Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zugeordnet, wo Sie neben Freiraumkonzepten und Grünplanungen als Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung auch bauleitplanerische und naturschutzfachliche Projekte erarbeiten und in der Umsetzung begleiten. Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. Die Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: - die Lösung städtebaulicher Aufgabenstellungen, insbesondere die Planung bzw. Überplanung neuer sowie vorhandener Wohn- und Gewerbegebiete unter Beachtung nachhaltiger stadtökologischer Aspekte - die Erarbeitung und Durchführung von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren - Maßnahmen zur Sicherung und Umsetzung von Baurecht gemäß BauGB - die Erstellung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Bau‐ und sonstigen Genehmigungsverfahren - die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in bauplanungsrechtlichen Angelegenheiten inklusive Problemlösungskompetenz - die Mitarbeit an sonstigen Projekten zur Entwicklung der Stadt - die Bearbeitung allgemeiner städtebaulicher Themen Ihre Qualifikationen: • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing. Uni/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung bzw. Raum- und Umweltplanung bzw. Geografie mit Schwerpunkt Städtebau – idealerweise mit Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung (Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (m/w/d) werden aber ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben) - fundierte Kenntnisse im städtebaulichen Entwurf sowie im Bau‐ und Planungsrecht - sicheres architektonisches und städtebauliches Beurteilungsvermögen - die Fähigkeit, Planungsziele den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Antragstellerinnen und Antragstellern verständlich zu machen - Kommunikationsfreude, präzise Ausdrucksweise und Verhandlungsgeschick (z.B. Gremienarbeit) - eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise - ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen - auf Team- und Kommunikationsfähigkeit wird besonders Wert gelegt - Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung mit der Bereitschaft zur Arbeit ggf. in den Abendstunden zur Teilnahme an Bürgerinformationsveranstaltungen oder Sitzungen von politischen Gremien - Führerschein Klasse B ist wünschenswert Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile: Familienfreundlicher Arbeitgeber - kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus) - längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit) - grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr - zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag - grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage im Jahr („Sonderregelungen“) - toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber - Möglichkeit des mobilen Arbeitens Sicherer Arbeitgeber - Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen. - Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten. Finanziell attraktiver Arbeitgeber - tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung - regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung - monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags - betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich) - zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich - jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld) - Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung) - Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“) - Betriebliches Gesundheitsmanagement - Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen. - Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. - Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen - regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest - Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet. Fortbildungsangebot / berufliche Weiterentwicklung - Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitende hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht. Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsende ist der 30.11.2025. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: Stadt Heinsberg Der Bürgermeister - Hauptamt - Postfach 1220 52516 Heinsberg oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de. Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Herrn Houben (Tel.: 02452/14-6010).
Bei der Stadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Stadtplaner/in (m/w/d), Landschaftsplaner/in (m/w/d), Raum- und Umweltplaner/in (m/w/d) oder Geograf/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Städtebau im Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zu besetzen. Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 620 Mitarbeitende tätig. Die Stelle ist organisatorisch dem Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zugeordnet, wo Sie neben Freiraumkonzepten und Grünplanungen als Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung auch bauleitplanerische und naturschutzfachliche Projekte erarbeiten und in der Umsetzung begleiten. Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. Die Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: - die Lösung städtebaulicher Aufgabenstellungen, insbesondere die Planung bzw. Überplanung neuer sowie vorhandener Wohn- und Gewerbegebiete unter Beachtung nachhaltiger stadtökologischer Aspekte - die Erarbeitung und Durchführung von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren - Maßnahmen zur Sicherung und Umsetzung von Baurecht gemäß BauGB - die Erstellung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Bau‐ und sonstigen Genehmigungsverfahren - die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in bauplanungsrechtlichen Angelegenheiten inklusive Problemlösungskompetenz - die Mitarbeit an sonstigen Projekten zur Entwicklung der Stadt - die Bearbeitung allgemeiner städtebaulicher Themen Ihre Qualifikationen: • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing. Uni/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung bzw. Raum- und Umweltplanung bzw. Geografie mit Schwerpunkt Städtebau – idealerweise mit Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung (Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (m/w/d) werden aber ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben) - fundierte Kenntnisse im städtebaulichen Entwurf sowie im Bau‐ und Planungsrecht - sicheres architektonisches und städtebauliches Beurteilungsvermögen - die Fähigkeit, Planungsziele den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Antragstellerinnen und Antragstellern verständlich zu machen - Kommunikationsfreude, präzise Ausdrucksweise und Verhandlungsgeschick (z.B. Gremienarbeit) - eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise - ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen - auf Team- und Kommunikationsfähigkeit wird besonders Wert gelegt - Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung mit der Bereitschaft zur Arbeit ggf. in den Abendstunden zur Teilnahme an Bürgerinformationsveranstaltungen oder Sitzungen von politischen Gremien - Führerschein Klasse B ist wünschenswert Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile: Familienfreundlicher Arbeitgeber - kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus) - längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit) - grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr - zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag - grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage im Jahr („Sonderregelungen“) - toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber - Möglichkeit des mobilen Arbeitens Sicherer Arbeitgeber - Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen. - Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten. Finanziell attraktiver Arbeitgeber - tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung - regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung - monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags - betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich) - zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich - jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld) - Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung) - Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“) - Betriebliches Gesundheitsmanagement - Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen. - Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. - Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen - regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest - Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet. Fortbildungsangebot / berufliche Weiterentwicklung - Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitende hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht. Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsende ist der 30.11.2025. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: Stadt Heinsberg Der Bürgermeister - Hauptamt - Postfach 1220 52516 Heinsberg oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de. Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Herrn Houben (Tel.: 02452/14-6010).
Bei der Stadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Stadtplaner/in (m/w/d), Landschaftsplaner/in (m/w/d), Raum- und Umweltplaner/in (m/w/d) oder Geograf/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Städtebau im Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zu besetzen. Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 620 Mitarbeitende tätig. Die Stelle ist organisatorisch dem Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung zugeordnet, wo Sie neben Freiraumkonzepten und Grünplanungen als Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung auch bauleitplanerische und naturschutzfachliche Projekte erarbeiten und in der Umsetzung begleiten. Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. Die Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: - die Lösung städtebaulicher Aufgabenstellungen, insbesondere die Planung bzw. Überplanung neuer sowie vorhandener Wohn- und Gewerbegebiete unter Beachtung nachhaltiger stadtökologischer Aspekte - die Erarbeitung und Durchführung von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren - Maßnahmen zur Sicherung und Umsetzung von Baurecht gemäß BauGB - die Erstellung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Bau‐ und sonstigen Genehmigungsverfahren - die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in bauplanungsrechtlichen Angelegenheiten inklusive Problemlösungskompetenz - die Mitarbeit an sonstigen Projekten zur Entwicklung der Stadt - die Bearbeitung allgemeiner städtebaulicher Themen Ihre Qualifikationen: • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing. Uni/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung bzw. Raum- und Umweltplanung bzw. Geografie mit Schwerpunkt Städtebau – idealerweise mit Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung (Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (m/w/d) werden aber ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben) - fundierte Kenntnisse im städtebaulichen Entwurf sowie im Bau‐ und Planungsrecht - sicheres architektonisches und städtebauliches Beurteilungsvermögen - die Fähigkeit, Planungsziele den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Antragstellerinnen und Antragstellern verständlich zu machen - Kommunikationsfreude, präzise Ausdrucksweise und Verhandlungsgeschick (z.B. Gremienarbeit) - eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise - ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen - auf Team- und Kommunikationsfähigkeit wird besonders Wert gelegt - Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung mit der Bereitschaft zur Arbeit ggf. in den Abendstunden zur Teilnahme an Bürgerinformationsveranstaltungen oder Sitzungen von politischen Gremien - Führerschein Klasse B ist wünschenswert Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile: Familienfreundlicher Arbeitgeber - kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus) - längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit) - grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr - zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag - grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage im Jahr („Sonderregelungen“) - toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber - Möglichkeit des mobilen Arbeitens Sicherer Arbeitgeber - Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen. - Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten. Finanziell attraktiver Arbeitgeber - tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung - regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung - monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags - betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich) - zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich - jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld) - Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung) - Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“) - Betriebliches Gesundheitsmanagement - Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen. - Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. - Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen - regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest - Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet. Fortbildungsangebot / berufliche Weiterentwicklung - Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitende hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht. Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsende ist der 30.11.2025. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: Stadt Heinsberg Der Bürgermeister - Hauptamt - Postfach 1220 52516 Heinsberg oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de. Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Herrn Houben (Tel.: 02452/14-6010).
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